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Institutionelle Schutzkonzept

Man sieht eine Zeichnung. Es regnet vor dunklem Hintergrund. Auf der einen Seite stehen mehrere Menschen (jung und alt) unter Schirmen, die von Armen aus der Seite über sie gespannt sind

1.Grundhaltung: Wertschätzung und Respekt

Das Ziel jedes Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Kultur der Achtsamkeit. Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt, erfordert diese Kultur neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst auch einen grenzachtenden und wertschätzenden Um­ gang mit den Mitarbeitenden und den schutz- oder hilfebedürftigen Menschen.

Der Begriff „Schutzbefohlene", der im Kontext der Prävention häufiger gebraucht wird, ist ein ju­ ristischer. Schutzbefohlene sind im Sinne des §174 StGB Personen unter 18 Jahren, die in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. In den Schutzkreis dieses Perso­ nenkreises sind nach§ 225 StGB volljährige Personen einbezogen, die wegen Gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlos sind.

Achtsamkeit wird in Einrichtungen und Gemeinschaften erfahrbar durch klar geregelten Schutz vor Grenzverletzungen, um den alle wissen und der von allen umgesetzt wird. Dabei braucht es Feinfühligkeit, denn jede Person hat ihre eigenen Grenzen, die es zu achten gilt.

Dieses Schutzkonzept ist wichtig und hat für uns Priorität, es stellt eine Grundlage unseres Um­ gangsmitschutz- und hilfebedürftigen Menschen dar. Für dessen beständige Weiterentwicklung sind alle in der Seelsorge eingesetzten Menschen verantwortlich.
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